WEG selbst verwalten: So gelingt der Start
Kurz gesagt: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf sich ohne externe Hausverwaltung selbst verwalten. Das lohnt sich vor allem für kleine Gemeinschaften, in denen sich die Eigentümer kennen. Entscheidend ist, dass Aufgaben, Fristen, Unterlagen und die Jahresabrechnung verlässlich organisiert sind – nicht, wer das Wissen im Kopf hat.
Ist Selbstverwaltung erlaubt?
Ja. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verlangt keinen externen Verwalter. Zwei Varianten sind üblich:
- Ohne bestellten Verwalter: Die Eigentümer vertreten die Gemeinschaft gemeinschaftlich (§ 9b Abs. 1 WEG) und verteilen die Aufgaben untereinander.
- Interne Verwalterin oder interner Verwalter: Die Gemeinschaft bestellt eine Eigentümerin oder einen Eigentümer per Beschluss. Für kleine Gemeinschaften gelten Sonderregeln, etwa beim Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
Für welche WEG passt Selbstverwaltung?
- Wenige Einheiten, kurze Wege zwischen den Eigentümern.
- Mindestens eine Person übernimmt Organisation und Abrechnung, andere unterstützen.
- Die Gemeinschaft ist bereit, Unterlagen gemeinsam und nachvollziehbar abzulegen.
- Es gibt keine dauerhaften Grundsatzkonflikte, die eine neutrale Verwaltung erfordern.
Die Aufgaben im Jahr
- Eigentümerversammlung mindestens einmal jährlich (§ 24 Abs. 1 WEG), Einladung in der Regel mindestens drei Wochen vorher (§ 24 Abs. 4 WEG). Mehr im Ratgeber Eigentümerversammlung.
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan als Grundlage für die Beschlüsse über Vorschüsse und Nachschüsse (§ 28 WEG). Mehr im Ratgeber Jahresabrechnung.
- Beschluss-Sammlung führen, damit Beschlüsse später nachvollziehbar sind.
- Instandhaltung: Begehung, Mängel, Angebote, Handwerker.
- Wiederkehrende Fristen: Wartungen, Versicherungen, Verträge. Mehr im Ratgeber Fristen.
Der Start in fünf Schritten
- Unterlagen sammeln: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, bisherige Beschlüsse, Abrechnungen, Verträge und Versicherungen.
- Rollen beschließen: Wer organisiert, wer erstellt die Abrechnung, wer vertritt die Gemeinschaft gegenüber Dritten?
- Konto und Rücklage der Gemeinschaft klar von privaten Konten trennen.
- Jahreskalender anlegen: Versammlung, Abrechnung, Wartungen und Kündigungsfristen.
- Einen gemeinsamen Ort festlegen, an dem alle Eigentümer Unterlagen, Aufgaben und Beschlüsse sehen.
Excel, E-Mail oder WEG-Software?
Viele kleine WEGs starten mit Tabellen, Ordnern und E-Mails. Das funktioniert, solange eine Person alles überblickt. Schwierig wird es bei Fristen, die niemand mehr auf dem Schirm hat, bei Dokumenten in verschiedenen Postfächern und bei der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen je Eigentümer. Eine Software für selbstverwaltete WEGs bündelt diese Punkte an einem Ort, auf den alle Eigentümer Zugriff haben.
Mit Verwalo
Verwalo ist eine Browser-Software für kleine, selbstverwaltete WEGs – kein Hausverwaltungs-Service. Die Übersicht führt mit einem Leitfaden durch die ersten Schritte; der Fortschritt ist für alle Mitglieder sichtbar. Dazu kommen Dokumente, Aufgaben, Fristen, Begehung, Beschluss-Sammlung, Gesamtabrechnung mit Einzelabrechnungen je Eigentümer als PDF sowie die Mieterabrechnung für vermietete Wohnungen.

Preis: 19 € (unter 10 Einheiten), 29 € (10–19) oder 39 € (ab 20) pro Monat pro WEG, inklusive MwSt. Der erste Monat ist kostenlos; wer vor der ersten Abbuchung kündigt, zahlt nichts. Alle Funktionen Schritt für Schritt.
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Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.